Spielregeln
( Auszug aus den Wettkampfbestimmungen)
1. Beginn, Ende, Torgewinne und Spielergebnis
§ 108 Spielzeit
(1) Die reguläre Spielzeit beträgt 2 x 10 Minuten. Sie kann aus wettkampforganisatorischen Gründen auf minimal 7 Minuten pro Halbzeit reduziert werden.
(2) Die Halbzeitpause beträgt drei Minuten. Sie kann aus wettkampforganisatorischen Gründen auf minimal 1 Minute reduziert werden.
(3) Der Schiedsrichter kann während des Spielverlaufs die Spielzeit anhalten. In diesem Fall stoppt der Zeitnehmer die Uhr und lässt diese nach dem Anpfiff des Schiedsrichters weiter laufen.
(4) In der Halbzeitpause wechseln die Mannschaften die Spielfeldseiten.
§ 109 Spielseitenwahl
Vor Beginn des Spiels wirft der Schiedsrichter ein Geldstück oder eine ähnliche Spielmarke zur Seitenwahl. Der Mannschaftsführer, welcher gewonnen hat, wählt die Spielrichtung.
§110 Spielbeginn
(1) Zu Beginn einer jeden Spielzeit müssen die Spieler der Mannschaften mit dem Heck ihrer Kajaks auf ihrer Torauslinie liegen.
(2) Der Schiedsrichter pfeift das Spiel an und wirft den Ball dann in die Mitte des Spielfeldes. Anstelle des Einwerfens kann der Ball auch durch ein Ballvorrichtung in der
Spielfeldmitte freigegeben werden.
(3) Nur ein Spieler jeder Mannschaft darf den Versuch unternehmen in Ballbesitz zu kommen. Ein Verstoß hiergegen wird durch Freiwurf geahndet. Handzeichen 1 wird gezeigt.
§ 111 Torgewinn
(1) Ein Tor ist erzielt, wenn der Ball den Torrahmen mit ganzem Umfang durchschritten hat. Handzeichen 3 wird gezeigt.
(2) Wehrt ein verteidigender Spieler einen auf das Tor geworfenen Ball von der Rückseite des Tores aus ab, so wird dieser Wurf als Tor gewertet.
§ 112 Wiederbeginn nach einem Tor
(1) Nach einem Tor setzt die Mannschaft, gegen die das Tor erzielt wurde, das Spiel von der Mitte des Spielfelds aus fort. Ein Mittelanwurf kann nicht direkt zum Torerfolg führen.
(2) Beim Mittelanwurf müssen sich die Spieler der beiden Mannschaften in ihren eigenen Spielfeldhälfte aufhalten.
(3) Der Schiedsrichter pfeift den Wiederbeginn des Spieles an.
§ 113 Spielende
(1) Der Zeitnehmer zeigt das Ende einer Spielzeit durch ein lautes akustisches Signal an. Der Ball ist aus, sobald das Signal ertönt.
(2) Ist vor dem Signal zu Beendigung des Spiels ein Penalty gewährt worden, muß dieser ausgeführt werden, bevor das Spiel beendet werden kann.
(3) Mit Pfiff und dem Handzeichen 2 beendet der Schiedsrichter das Spiel nach Spielende bzw. nach Ausführung des vorab gewährten Penalty.
§ 114 Spielergebnis
Sieger des Spiel ist die Mannschaft, welche die meisten Tore erzielt hat.
§ 115 Penaltywerfen
(1) Die Spieler jeder Mannschaft, die sich bei Ende des Spiels auf dem Spielfeld befinden, nehmen an dem 6-Meter-Entscheidungswerfen teil.
(2) Die Spieler, die aufgrund einer gelben Karte zum Ende der regulären Spielzeit noch des Feldes verwiesen sind, dürfen am Penaltywerfen teilnehmen.
(3) Spieler, die aufgrund einer roten Karte ausgeschieden sind, können nach der normalen Spielzeit nicht am Penaltywerfen teilnehmen. Die Mannschaft verliert diesen Punkt.
(4) Alle 5 Spieler jeder Mannschaft müssen nacheinander wechselweise auf das Tor werfen.
(5) Vor dem Penaltywerfen wird die beginnende Mannschaft durch einen Münzwurf des Schiedsrichters ermittelt. Das Wahlrecht, welche Mannschaft mit dem Werfen beginnt, liegt beim Mannschaftsführer, dessen Mannschaft den Münzwurf gewonnen hat.
(6) Der Schiedsrichter entscheidet auf welches Tor geworfen wird.
(7) Nachdem jede Mannschaft ihre 5 Würfe absolviert hat, hat die Mannschaft gewonnen, welche die meisten Tore erzielt hat.
(8) Besteht danach immer noch Gleichstand, wird das Penaltywerfen abwechselnd paarweise fortgesetzt, bis bei einer gleichen Anzahl von Würfen eine Mannschaft mehr Tore erzielt hat.
(9) Sollte nachdem in der 2. Runde ebenfalls alle 5 Spieler jeder Mannschaft geworfen haben, immer noch Gleichstand herrschen, so hat der Schiedsrichter die Wurfentfernung nach freiem Ermessen zu vergrößern. Das Werfen wird dann entsprechend Absatz 8 fortgesetzt.
2. Spieler und Ersatzspieler
§ 116 Gekenterte Spieler
(1) Wenn ein Spieler kentert und sein Boot verläßt, kann dieser Spieler zu diesem Zeitpunkt nicht weiter am Spiel teilnehmen und muß das Spielfeld unverzüglich mit seiner gesamten Ausrüstung verlassen.
(2) Ein Spieler der nach Kenterung das Spielfeld verlassen mußte, kann am Spiel entsprechend der Wechselregeln wieder in das Spielfeld einfahren.
(3) Keine Person darf - außer bei Notfällen - das Spielfeld betreten, um Spieler mit ihrer Ausrüstung zu unterstützen bzw. den Schiedsrichter bei einer Hilfestellung für Spieler behindern.
(4) Eine Mannschaft kann während des Spiels für jegliche unerlaubte Hilfe von außen oder für jegliche Einmischung bzw. Widerstand im Zusammenhang mit Hilfestellung von Außen bestraft werden. Die Sanktion legt der Schiedsrichter fest.
§ 117 Verteidigung des Tores
(1) Nur der Spieler, der direkt unter dem Tor liegt, sein Paddel hochhält, um das Tor zu verteidigen, und nicht im Ballbesitz ist, ist zu diesem Zeitpunkt Torwart.
(2) Wird der Torwart von einem gegnerischen Spieler angefahren oder angestoßen, obwohl der Torwart nicht in Ballbesitz ist, so ist dies ein unerlaubter Angriff, der durch Freiwurf geahndet wird. Handzeichen 11 wird gezeigt.
(3) Wenn ein Angreifer den Torwart durch Kontakt zu einem Verteidiger fortschiebt und der verteidigende Spieler nicht im Ballbesitz ist, so ist Freiwurf für die verteidigende Mannschaft zu geben und gegebenenfalls der Angreifer zu bestrafen.
(4) Wenn ein Verteidiger einen Angreifer gegen den eigenen Torwart schiebt, wird der Angreifer nicht bestraft.
§ 118 Das Spiel, Einfahren ins Spielfeld, Wiedereinfahrt und Wechsel
(1) Es dürfen sich nie mehr als 5 Spieler einer Mannschaft auf dem Spielfeld befinden. Ein Verstoß hiergegen zieht eine Bestrafung und unverzüglichen Spielfeldverweis des bzw. der Spieler nach sich. Handzeichen 8 wird gezeigt.
(2) Ein Auswechselspieler darf erst dann auf das Spielfeld auffahren, wenn der ausfahrende Spieler die Torauslinie mit dem Boot vollständig in Richtung Auswechselzone überschritten hat.
(3) Bei unerlaubten Auswecheln der Spieler erhält der Spieler, welcher beim Wechseln vorzeitig auf das Spielfeld fährt, die gelbe Karte.
(4) Fährt ein unberechtigter Spieler absichtlich als sechster Spieler auf das Spielfeld, ohne daß eine Auswechselsituation vorliegt, so ist der auffahrende Spieler mit einer roten Karte zu bestrafen. Die betroffene Mannschaft erhält eine zusätzliche rote Karte und muß sich bis zum Spielende reduzieren.
(5) Ist aufgrund unübersichtlicher Spielsituationen nicht genau erkennbar, welcher Spieler den Verstoß begangen hat, wird die Bestrafung gegenüber dem Mannschaftsführer ausgesprochen, welcher den ausfahrenden Spieler bestimmt.
(6) Wenn ein Spieler aus der Auswechselzone ein Paddel in das Spielfeld hält, um ein zählbares Tor zu verhindern, erhält dieser Spieler die rote Karte und es ist ein Penalty zu geben. Die betroffene Mannschaft erhält eine zusätzliche rote Karte und muß sich bis zum Spielende reduzieren. Der Mannschaftsführer kann festlegen, welcher Spieler der betroffenen Mannschaft das Spielfeld verlassen muß.
(7) Das Einfahren ist nur an der eigenen Torauslinie erlaubt. Auswechselspieler müssen an ihrer Torauslinie das Spielfeld verlassen.
(8) Auswechseln ist zu jeder Zeit erlaubt.
(9) Auswechselspieler müssen in ihrer Auswechselzone warten. Die Auswechselzonen werden von der Wettkampforganisation festgelegt. Das Kajak muß sich ganz in der Auswechselzone befinden. Verläßt ein Spieler das Spielfeld durch eine Spielaktion, so gelten die Wiedereintrittsregeln nicht.
(10) Ein gekenterter Spieler, der das Spielfeld nicht an seiner Torauslinie verlassen hat, kann erst nach der nächsten Spielunterbrechung eingewechselt werden.
3. Ball im Aus
§ 119 Ball außerhalb des Spielfeldes
(1) Wenn ein Ball die Toraus- oder Seitenauslinie berührt, die senkrechte Ebene über ihr überschreitet oder über dem Spielfeld befindliche Hindernisse berührt, so erhält die Mannschaft, die den Ball nicht zuletzt mit dem Paddel, dem Boot oder den Körper berührt hat, einen der im folgenden aufgeführten Würfe:
(2) Seitenaus (Ball überschreitet die Seitenauslinie) Handzeichen 5
Der einwerfende Spieler muß den Ball von der Stelle aus werfen, an der der Ball ins Aus geriet.
(3) Toraus (Ball überschreitet die Torauslinie) Handzeichen 6
Torabwurf erfolgt, wenn ein Angriffsspieler den Ball zuletzt berührt hat. Der Abwurf erfolgt von der Torauslinie aus.
(4) Eckball Handzeichen 7
Ein Eckwurf erfolgt, wenn ein Abwehrspieler den Ball, bevor dieser die Torauslinie überschreitet, zuletzt berührt hat. Der Spieler, der den Eckwurf ausführt, muß mit seinem Körper in der Spielfeldecke liegen.
(5) Behinderung durch über dem Spielfeld befindliche Hindernisse Handzeichen 5:
Es wird ein Seiteneinwurf von der Stelle aus gegeben, die dem Berührungspunkt am nächsten liegt.
(6) Ein Ball, welcher vom Torrahmen (nicht von der Torrahmenbefestigung) in das Spielfeld zurückspringt, verbleibt im Spiel.
§ 120 Schiedsrichterball
(1) Wenn ein Schiedsrichter das Spiel unterbrechen muß, obgleich kein Regelverstoß vorlag (bei Verletzungen oder Pattsituationen), beginnt der Schiedsrichter das Spiel mit einem Schiedsrichterball. Handzeichen 9
(2) Zwei gegnerische Spieler stellen sich im rechten Winkel mit dem Bug zur Seitenauslinie nahe der Stelle auf, an welcher der Vorfall geschehen ist. Ihr Seitenabstand beträgt 1 Meter und ihre Paddel liegen auf der jeweiligen Außenseite auf dem Wasser.
(3) Die ausführenden Spieler befinden sich auf der zu ihrem Tor liegenden Spielfeldseite.
(4) Der Schiedsrichter wirft den Ball zwischen die Spieler auf das Wasser, die dann versuchen müssen, den Ball mit den Händen zu erreichen.
4. Unerlaubtes Spiel
§ 121 Ahndung von unerlaubtem Spiel
Unerlaubtes Spiel ist vom Auffahren der Mannschaften auf das Spielfeld vor dem Spiel, während des Spiels, in einer Spielunterbrechung und bis zum Verlassen des Spielfeldes nach dem Spiel durch eine Spielstrafe zu ahnden. Das entsprechende Handzeichen ist anzuzeigen.
§ 122 Unerlaubter Gebrauch des Paddels (Handzeichen 13)
Ein unerlaubter Paddelgebrauch liegt vor:
a) Bei einem Schlagen des Gegners oder eines Kajaks mit dem Paddel oder beim Einsatz des Paddels gegen einen Gegner bzw. sein Kajak zum Zwecke des Wegschiebens oder Heranziehens bzw. um den Gegner zu behindern.
b) Wenn der Ball mit dem Paddel gespielt wird, bzw. versucht wird den Ball mit dem Paddel zu spielen, obwohl sich der Ball in Reichweite eines Gegners befindet und dieser versucht, den Ball mit der Hand zu spielen.
c) Wenn dem Gegner, welcher im Ballbesitz ist, das Paddel in dessen Armreichweite gehalten wird.
d) Wenn der Ball mit dem Paddel geschlagen wird. Der Ball wird geschlagen, wenn die Flug-richtung des Balles durch kurzzeitigen Paddelkontakt um mehr als 90° verändert wird und die Ballgeschwindigkeit zunimmt.
e) Wenn das Paddel geworfen wird.
f) Bei jeglichem Gebrauch des Paddels, der einen Spieler gefährden kann.
§ 123 Unerlaubter Angriff auf ein Kajak (Handzeichen 11)
(1) Ein Kajakangriff ist, wenn ein Spieler das Kajak des Gegners wegschiebt.
(2) Ein unerlaubter Kajakangriff ist:
a) Jeder Angriff mit dem Kajak, der zu einer Körperberührung mit dem gegnerischen Spieler führt und/oder den angegriffenen Spieler gefährdet.
b) Jedes harte Anfahren auf eine Seite des Kajaks in einem Winkel von 90° mit nicht fortwährendem Bootskontakt. Winkel zwischen 80° und 100° sind einzubeziehen.
c) Jeder Angriff auf einen Gegner, welcher sich nicht im Umkreis von 3 Metern zum Ball befindet.
d) Jeder Angriff auf einen Gegner, obwohl der Angreifer nicht um den Ball kämpft.
§ 124 Unerlaubter Handangriff (Handzeichen 11)
(1) Ein erlaubter Handangriff liegt vor, wenn ein Spieler mit der offenen Hand den Gegner, der im alleinigen Ballbesitz ist, an dessen Seite oder Oberarm wegstößt.
(2) Ein unerlaubter Handangriff ist:
a) Jeder Angriff, bei dem sich der angegriffene Spieler nicht im Ballbesitz befindet.
b) Jeder Angriff, der den angegriffenen Spieler gefährdet.
c) Jeglicher andere Körperkontakt als mit der offenen Hand an die Seite oder dem Oberarm.
§ 126 Unerlaubte Behinderung (Handzeichen 10)
(1) Eine Behinderung liegt vor, wenn ein Spieler mit seinem Boot versucht, den Gegner am Spiel zu hindern.
(2) Unerlaubte Behinderung ist:
a) Wenn der Gegner mehr als 3 Meter vom Ball entfernt ist.
b) Wenn der behinderte Spieler weder den Ball unter Kontrolle hat, noch um den Ball kämpft und auch der Gegner den Ball nicht führt. Ein Spieler hat Ballkontrolle, wenn er sich weniger als 3 Meter vom Ball entfernt befindet und er der dem Ball am nächsten gelegene Spieler ist.
(3) Innerhalb des 6 Meterraumes (Bereich 6 m von der Torauslinie gemessen) haben Verteidiger und Angreifer beim Kampf um die Positionen gleiche Rechte. Hat ein Spieler seine Position eingenommen, so ist es nicht erlaubt, diesen mit ständigem Kontakt um mehr als einen halben Meter zu bewegen.
§ 127 Festhalten (Handzeichen 10)
Festhalten liegt vor:
a) Wenn ein Spieler die Bewegungsfreiheit eines Gegners direkt oder indirekt durch das Übergreifen mit der Hand oder dem Arm einschränkt bzw. den Gegner oder seine Ausrüstung festhält.
b) Wenn ein Spieler zum Antrieb, zur Unterstützung oder zur Fortbewegung jegliche Spielfeldausrüstungen, wie z.B. Markierungen, Torausrüstung oder jegliche im Umfeld befindlichen Objekte benutzt.
§ 128 Unerlaubter Ballbesitz (Handzeichen 12)
(1) Der Spieler muß den Ball innerhalb von 5 Sekunden, nachdem er in Ballbesitz gekommen ist, spielen. Der Ball muß dabei entweder zu einem anderen Spieler geworfen oder mindestens 1 m von dem Körperteil, außerhalb des Bootes fortbewegt werden, welches dem Ball am nächsten liegt. Ein senkrechtes Werfen des Balles nach oben unterbricht die 5 Sekunden nicht.
(2) Verliert ein Spieler kurzzeitig den alleinigen Ballbesitz, beginnen die 5 Sekunden erneut, sobald er wieder im alleinigen Besitz des Balles ist.
(3) Ein Spieler darf den Ball beim Fahren weder auf dem Bootsdeck, noch auf der Spritzdecke halten.
§ 129 Unsportliches Verhalten (Handzeichen 19)
Unsportliches Verhalten ist :
a) Jeglicher Regelverstoß eine Spielers während einer Spielunterbrechung.
b) Die Behinderung eines gekenterten Spielers, der versucht sich wieder aufzurichten.
c) Die Beschädigung der Ausrüstung des Gegners.
d) Das Festhalten eines gegnerischen Paddels bzw. das wegstoßen desselben aus der Reichweite des Gegners sowie die Behinderung des gegnerischen Spielers, sein Paddel zu erreichen.
e) Absichtliche Verzögerungstaktiken.
f) Das Bekunden von Unzufriedenheit und Protestieren.
g) Das Fortwerfen des Balles bzw. ein vorsätzliches Behindern des Gegners, um eine schnelle Spielfortsetzung nach einem Regelverstoß zu verhindern.
h) Vergeltung zu üben.
i) Schimpfen oder Gebrauch von Schimpfworten.
j) Anderes unsportliches Verhalten bzw. Verhalten das dem Spiel nach Ansicht des Schiedsrichters nicht entspricht.
§ 130 Vorteilsregelung
(1) Der Schiedsrichter kann im Falle eines normalerweise zu sanktionierenden Regelverstoßes zugunsten der begünstigten Mannschaft Vorteil gelten lassen, vorausgesetzt der andere Schiedsrichter hat den Regelverstoß nicht abgepfiffen.
(2) Vorteil bedeutet, die Mannschaft, welche eigentlich aufgrund eines Regelverstoßes einen Freiwurf bzw. Freischuß erhalten hätte, in einer für sie günstigen Spielsituation weiter spielen zu lassen.
(3) Der Schiedsrichter zeigt mit dem Handzeichen 15 an, daß er das Foul gesehen hat und fordert die Mannschaften zum weiter spielen auf.
(4) Wenn ein Schiedsrichter gepfiffen hat, kann kein Vorteil mehr gewährt werden.
5. Spielstrafen
§ 131 Spielstrafen
Der Schiedsrichter kann entsprechend der Schwere und/oder der Häufigkeit von Regelverstößen jede der folgenden Strafen oder Kombinationen von Strafen für unerlaubtes Spiel verhängen.
§ 132 Verwarnung (Handzeichen 19)
Als Verwarnung wird dem Spieler durch den Schiedsrichter die grüne Karte gezeigt.
Eine Verwarnung kann in Verbindung mit einer anderen Strafe verhängt werden.
§ 133 Penalty (Handzeichen 18)
(1) Ein Penalty ist ein direkter Wurf auf das unverteidigte Tor von der 6 m Linie aus.
(2) Ein Penalty wird für ein Vergehen im 6 m Raum gegeben, wenn ein Spieler beim Werfen gefault wird.
(3) Der Schiedsrichter gibt dem Wurf frei, sobald der Spieler mit dem Körper auf der 6 m Linie liegt und er den Ball spielen kann.
§ 134 Freischuß (Handzeichen 17)
(1) Ein Freischuß kann ein direkter Wurf auf das Tor sein.
(2) Ein Freischuß wird gewährt, wenn ein Spieler beim Werfen gefoult wird oder für gefährliches Spiel, sofern nicht ein Penalty verhängt werden muß.
(3) Gefährliches Spiel liegt bei jeglicher Aktion mit dem Paddel, dem Boot oder dem Körper vor, die zu einem unerlaubten Körperkontakt mit dem Gegner führt oder diesen gefährdet.
§ 135 Freiwurf (Handzeichen 16)
(1) Ein Freiwurf darf nicht direkt auf das Tor geworfen werden. Das Spiel wird nach erfolgten Wurf normal fortgesetzt.
(2) Führt ein Spieler einen Freischuß anstelle eines Freiwurfs aus und überschreitet der Ball die Tor- oder Torauslinie, erhält die verteidigende Mannschaft Torabwurf
(3) Ein Freiwurf wird immer dann gewährt, wenn die Verstöße weder durch Penalty noch durch Freischuß geahndet werden müssen.
§ 136 Platzverweis (Handzeichen 19)
(1) Der Schiedsrichter kann einen Spieler für unterschiedlich lange Zeiträume vom Spielfeld verweisen, abhängig von der Schwere und/oder Häufigkeit der zu bestrafenden Verstöße.
(2) Es sind folgende Platzverweise möglich:
a) 2 Minuten Platzverweis - gelbe Karte
b) Platzverweis bis zum Spielende - rote Karte
(3) Der Schiedsrichter kann bei der Jury weitere Disziplinarmaßnahmen für bestrafte Spieler beantragen, soweit er dies für erforderlich hält.
(4) Wird ein Spieler während des Spiels vom Platz verwiesen, darf er nicht ersetzt werden.
a) Erhält ein Spieler eine gelbe Karte, so muß dessen Mannschaft für 2 Minuten reduziert weiter spielen. Der bestrafte Spieler muß sich in der Auswechselzone seiner Mannschaft aufhalten und darf erst auf Anweisung des Schiedsrichters/ Torlinienrichters wieder auffahren
b) Erhält ein Spieler eine rote Karte, so muß dessen Mannschaft bis zum Spielende reduziert weiter spielen.
c) Die Alternativen a) und b) sind auch für die Bestrafung von Spielern in der Auswechselzone anzuwenden.
d) Eine rote Karte kann auch vor Spielbeginn bzw. nach Spielende bis zum Verlassen des Spielfeldes verhängt werden.
4. Allgemeine Spielregeln
§ 137 Ausführung von Würfen
(1) Vor einem Abwurf, Eckwurf, Seiteneinwurf, Freiwurf, Mittelanwurf oder Freischuß muß der Wurf durch das Hochhalten des Balls mit gestreckten Arm über dem Kopf angezeigt werden.
(2) Torabwurf, Eckwurf, Einwurf, Freiwurf und Mittelanwurf sind indirekte Würfe.
(3) Nachdem Abwurf, Eckwurf, Einwurf, Freiwurf oder Mittelanwurf kann der Ball von demselben Spieler weiter gespielt werden, wenn der Ball vorher mindestens 1 m horizontal gespielt wurde.
(4) Der Spieler muß den Wurf innerhalb von 5 Sekunden ausführen, nachdem er im Ballbesitz ist und den Ball spielen kann. Gegner müssen einen Abstand von 1 m vom ausführenden Spieler halten. Verstöße sind zu ahnden.
(5) Der Wurf ist ausgeführt, wenn der Ball mindestens 1m horizontal von der Hand des Werfers gespielt ist.
(6) Der Schiedsrichter zeigt den Ort des Wiederbeginns des Spiels an. Dieser liegt entweder an der Stelle, an welcher der Verstoß geschah oder dort, wo sich der Ball während des Verstoßes befand, und zwar jeweils von der günstigsten Stelle für die zu begünstigende Mannschaft.
(7) Bei unkorrekter Ausführung ist der Wurf zu wiederholen. Verstöße sind zu ahnden (Handzeichen 12).
(8) Abwurf, Eckwurf, Seiteneinwurf, Freiwurf oder Freischuß werden nicht angepfiffen, es sei denn, daß vorab Time-out gegeben wurde oder der Wurf auf Anordnung des Schiedsrichters wiederholt werden muß.
§ 138 Penalty (Handzeichen 18)
(1) Der Spieler, der den Penalty ausführt, muß mit seinem Körper auf der 6 m Linie liegen.
(2) Alle anderen Spieler müssen sich in der anderen Spielfeldhälfte befinden.
(3) Der Wurf darf erst ausgeführt werden, wenn der Schiedsrichter angepfiffen hat. Auch hierbei gilt die Fünf-Sekunden-Regel. Mit Anpfiff des Schiedsrichters wird das Spiel fortgesetzt.
(4) Der Spieler, welcher den Penalty ausgeführt hat, darf den Ball nicht wieder spielen, bevor der Ball einen anderen Spieler bzw. dessen Ausrüstung oder den Torrahmen berührt hat.
(5) Wird ein Penalty gegeben, so hat der Schiedsrichter durch dreifachen Pfiff Time-out zu signalisieren und der Zeitnehmer stoppt die Spielzeit. Nach dem Handzeichen 18 hat ein Schiedsrichter das Handzeichen Time-out anzuzeigen. Der Zeitnehmer läßt die Spielzeit mit dem Anpfiff des Penalty durch den Schiedsrichter weiter laufen.
§ 139 Time-out (Zeitstop)
(1) Das Spiel wird mit einem dreifachen Pfiff unterbrochen.
(2) Time-Out soll bei gefährlichen Situationen, wie z. B. Paddelbruch, genutzt werden.
(3) Time-Out muß gegeben werden, wenn ein gekenterter Spieler oder sein Spielgerät den Spielverlauf behindern.
(4) Time-Out muß gegeben werden, wenn das Spielfeldgerät neu gerichtet werden muß.
(5) Time-Out muß gegeben werden, wenn ein Spieler unberechtigt auf das Spielfeld gefahren ist. Dadurch darf die gegnerische Mannschaft jedoch nicht benachteiligt werden.
(6) Time-Out muß gegeben werden, wenn Spieler verletzt sind.
(7) Das Spiel wird auf Pfiff des Schiedsrichters fortgesetzt, sobald die Ursache behoben ist. Die Fortsetzung erfolgt, sofern keine Mannschaft für die Unterbrechung verantwortlich war, mit einem Schiedsrichterball oder mit einem Freiwurf für die Mannschaft, die im Ballbesitz war.
§ 140 Schiedsrichterhandzeichen
(1) Der Schiedsrichter zeigt die Spielsituation durch Pfiff an. Er gibt dazu das entsprechende Handzeichen.
(2) Bei Freiwurf und Freischuß zeigt der Schiedsrichter mit der einen Hand bzw. dem Arm die Spielrichtung die Art des Wurfes an. Mit der anderen zeigt er, welcher Verstoß geahndet wird. Falls erforderlich, zeigt der Schiedsrichter mit dem Arm, der den Verstoß anzeigt, auf den Platz, von dem der Wurf ausgeführt werden soll.
5. Spielbegriffe
§ 141 Ballbesitz
Ein Spieler ist in Ballbesitz, wenn er den Ball in der Hand hält oder in der Lage ist, ihn mit der Hand zu ergreifen sofern er auf dem Wasser liegt, nicht aber wenn der Ball in der Luft ist.
§ 142 Indirekter Wurf
Ein Wurf gilt als indirekt ausgeführt, wenn der Ball einmal vor einem Torwurfversuch gespielt wurde.