Paddelfreunde Timmel Heide Pohl, Schulstraße 79 26835 Beningafehn
http: // www.paddelfreunde.de.cx Tel. 04946 / 8176
E-Mail: pohl-hesel@gmx.net
Vereins- und Beitragsordnung
Als Aufnahmegebühr ist von Erwachsenen und Familien ein Betrag von 50,- € zu zahlen.
Der Beitrag für die Mitgliedschaft im Verein beträgt für ein Jahr
Familien 90,- €
Einzelmitglieder Erwachsene 52,- €
Kinder u. Jugendliche (ohne Einkommen) 37,- €
Darin sind die Abgaben an den Landeskanuverband Niedersachsen und den Deutschen Kanuverband (DKV) enthalten. Jedes Mitglied sollte ein Foto von sich abgeben und kann einen DKV- Ausweis erhalten. Auf eine gültige Beitragsmarke ist zu achten.
Jedes Mitglied muß im Jahr sechs Arbeitsstunden ableisten oder pro nicht geleistete Arbeitsstunde 8,-€ bezahlen, Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 3,-€.
Aktive Mitglieder sind Mitglieder, die Kanusport ausüben, am Vereinsleben teilnehmen und ihre Arbeitsstunden ableisten.
Passive Mitglieder sind Mitglieder, bei denen mindestens einer der drei genannten Punkte nicht zutreffen.
Ehrenmitglieder sind Personen, die sich um den Verein verdient gemacht haben, sie werden von der Mitgliederversammlung ernannt. Sie haben die gleichen Rechte wie aktive Mitglieder.
Aktive Mitglieder haben das Recht im Bootshaus Boote zu lagern, können zum Eigengebrauch unter Berücksichtigung der Bootshausordnung kostenlos Vereinsboote ausleihen, können kostenlos an Vereinsfahrten teilnehmen. Nichtmitglieder haben eine Startgebühr zu zahlen. Aktive Mitglieder ab 16 Jahre können einen Schlüssel erhalten.
Passive Mitglieder müssen für Bootsbenutzung Leihgebühr bezahlen, haben keinen Anspruch auf Lagerung ihres Bootes im Vereinsbootshaus , dürfen an geselligen Veranstaltungen teilnehmen, müssen bei Vereinsfahrten keine Startgebühr zahlen. Die Entscheidung wer als passiv gilt trifft der Abteilungsvorstand und wird von der Mitgliederversammlung bestätigt.
Aus versicherungsrechtlichen Gründen muß jede Kanufahrt mit Fahrtbeginn und Rückkehr ins Vereinsfahrtenbuch eingetragen werden. Außerdem sollte ein persönliches Fahrtenbuch geführt werden. Bei einer bestimmten altersabhängigen Kilometerleistung kann das Wanderfahrerabzeichen erworben werden.
Das private Feiern auf dem Vereinsgelände sollte eine Ausnahme bleiben. Wenn Mitglieder das Gelände nutzen möchten, um eine Feier durchzuführen, muß eine Genehmigung mit Terminabsprache beim Abteilungsvorstand eingeholt werden. Bootsleihgebühr muß entsprechend der Bootshausordnung bezahlt werden.
Im ersten Quartal des Jahres findet die Jahreshauptversammlung der Wandergruppe statt. Mindestens einmal jährlich findet eine Mitgliederversammlung der Kanuabteilung Paddelfreunde Timmel statt, die deren Belange unter Leitung des Kanuwartes / der Kanuwartin regelt.
Timmel, Februar 2005