Das Schloß erblickt Josef K. am Ende einer langen Wanderung durch
eine fremde Winterlandschaft von fern wie eine Vision. Um in den Dorf,
daß er nun betritt, ein Nachtquartier zu erhalten, gibt er sich als
Landvermesser aus, der von der gräflichen Verwaltung angestellt wurde.
Kaum hat er sich in der Gaststube des Brückenwirtshauses, wo man ihn
wenig einladend empfing, niedergelegt, da erscheint der Sohn des Schloßkastellans
und teilt ihm mit, daß niemand ohne die Erlaubnis der gräflichen
Behörde übernachten dürfe; er habe das Dorfgebiet, daß
zu der Schloßherrschaft gehört sofort zu verlassen. K. gebraucht
noch einmal eine Notlüge, er habe eine Anstellung als Landvermesser,
entschlossen, sich nicht mehr vertreiben zu lassen. Zu seinem größten
Erstaunen erfährt er, als der Sohn des Kastellans telefonisch im Schloß
rückfragt, daß es damit seine Richtigkeit habe.
Sofort ändert der Wirt sein Benehmen, er wird unterwürfig,
und als gar noch der Schloßbote Barnabas erscheint und K. einen Brief
des "Vorstandes der zehnten Kanzlei", Klamm, überbringt, in dem dieser
ihm seine Anstellung bestätigt, scheint alles in Ordnung. Aber unter
den Bauern geht ein unterdrücktes Murren, daß sie keinen Landvermesser
brauchen, und Josef K. merkt bald, daß das nur der Ausdruck einer
bösen und unheimlichen Verachtung und Feindschaft dem Fremden gegenüber
ist.
Nun beginnt sein von der Angst um seine Existenz getriebenes
Bemühen, zu der Behörde im Schloß vorzudringen, die ihn
brieflich angestellt hat. Alles ist vergeblich, wieder sind es nur die
niederen Instanzen, die Unterkastellane und Untersekretäre, die ihn
mit einer ungreifbaren, aber schrecklichen verordnenden und verbietenden
Macht im Rücken, hinhalten, demütigen und erniedrigen. Schließlich
wird ihm ein Art Gnadenbrot gewährt - er darf sich, mit einem hochmütigen,
haßerfüllten Lehrer als Vorgesetzten, als Schuldiener betätigen.
Die Herrschaft ihm Schloß thront in völlig unerreichbarer Ferne,
darum versucht Josef K. wenigstens den Vorstand Klamm zu erreichen, um
bei ihm seine Angelegenheit zu klären, aber auch das ist vollkommen
aussichtslos.
Er sucht Hilfe bei Frauen. Das Schankmädchen Frieda aus
dem Herrenhof, dem Gasthaus, in dem die Beamten des Schlosses wohnen, wenn
sie ins Dorf kommen, wird seine Geliebte, aber sie hilft ihm, obgleich
sie mit dem Vorstand Klamm ein Verhältnis hat (dieser tritt im Schauspiel
nicht in Erscheinung), ebenso wie der Gemeindevorsteher und der Untersekretär
Bürgel, die in seiner Sache nicht zuständig sind. Es stellt sich
überhaupt heraus, daß niemand zuständig ist; das Schloß
bedient sich für seinen Verkehr mit Josef K. nur des Boten Barnabas,
der mit seinen beiden Schwestern Olga und Amalia einer verachteten Familie
angehört, die fast so gemieden wird wie ein Fremder. Denn Amalia hat
sich, ein unerhörter Vorgang unter den Frauen im Dorf, geweigert,
die Geliebte eines der Schloßbeamten zu werden.
Auch hier geht Josef K. am Ende zugrunde, verworfen um einer metaphysischen
Schuld willen, die er nie zu ergründen vermag. "Wer zeigt mir
den Weg ins rechte Leben? Wer hilft meiner großen Not? Wohin mit
mir, wohin? " - das ist Josef K. letzter Aufschrei, bevor das Bild des
Her-renhof-Wirtshauses in den Friedhof überblendet, auf dem er gerade
beigesetzt wird, als der Bote Barnabas eine Entscheidung in der Sache liefert:
"Ein Wohnrecht hat er bei uns allerdings nicht. Das ging aus allen Akten
zweifelsfrei hervor. Aber das Wohnrecht wird im nun, da seine Bewerbung
so langdauernd, eifrig und fehlerfrei war, gnadenweise geschenkt und amtlich
zugestanden."
© Horst Gfrerer